Kosten
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
- Bekomme ich noch anderweitige Zahlungsunterstützung?
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Beratung gesetzlich nicht erlaubt ist. Grundsätzlich werden die Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. In Ausnahmefällen vereinbaren wir ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und die Abrechnung nach dem RVG nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Auch können wir ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann mit Ihrer Versicherung ab.
Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 15 Euro eine Beratungskostenhilfe.
Ich kläre Sie in jedem Fall rechtzeitig, ausführlich und verständlich über Ihre Kosten auf.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lesen Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.