Führungszeugnis
Was ist ein Führungszeugnis?
Ein
(polizeiliches) Führungszeugnis ist ein amtliches Schreiben, auf dem
aufgeführt wird, ob eine Person in den letzten Jahren von einem
Gericht aufgrund von Straftaten verurteilt worden ist.Was sind die Voraussetzungen, um ein Führungszeugnis zu erhalten?
Ein Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Auch ein gesetzlicher Vertreter darf ein Führungszeugnis anfordern. Ist eine Person nicht geschäftsfähig, z. B. aufgrund einer geistigen Erkrankung, kann ausschließlich der gesetzliche Vertreter das Führungszeugnis beantragen.Wo wird das Führungszeugnis beantragt?
Ein Führungszeugnis ist bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt zu beantragen, das für die Person zuständig ist (dort, wo die Person gemeldet ist oder sie sich für gewöhnlich aufhält). Der Antrag kann persönlich oder per Post gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung sind in der Regel auf den Webseiten der entsprechenden Meldebehörden/Bürgerämter zu finden.Eine weitere Möglichkeit, das Führungszeugnis anzufordern, bietet die Onlineplattform des Bundesamtes für Justiz.
Voraussetzung für die Beantragung über diese Plattform ist ein elektronisches Ausweisdokument (eID-Karte) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Außerdem wird ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit vorinstallierter Ausweis-App benötigt.
Wie lange dauert es, bis man das Führungszeugnis abholen kann.
In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen nach Antragstellung, bis man das Führungszeugnis abholen kann. Bei einem europäischen Führungszeugnis kann es bis zu 20 Tagen dauern.Was sind die Unterschiede zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis listet neben den schweren Straftaten zusätzlich weniger schwere auf. Diese Variante ist vor allem dann nötig, wenn eine Person beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen in Kontakt kommt (z. B. als Erzieher, Ausbilder, Betreuer o. Ä.).Was ist ein europäisches Führungszeugnis?
Besitzt man die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes, mehrerer EU-Länder oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, wird in gewissen Fällen ein europäisches Führungszeugnis verlangt.Unter diesen Umständen erhält man vom Bundesamt für Justiz neben dem deutschen Führungszeugnis zusätzlich einen Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes, sofern dieses Land eine Übermittlung gestattet.
Was ist ein behördliches
Führungszeugnis / ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde?
Ein behördliches Führungszeugnis kann zusätzliche Angaben
enthalten, z. B. bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
wie den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis, die Unterbringung in einer
psychiatrischen Einrichtung, den Entzug eines Waffenscheins etc.Dieses Führungszeugnis wird direkt an die Behörden geschickt, es sei denn, der Betroffene möchte ausdrücklich die Möglichkeit haben, das Führungszeugnis vorher einzusehen. Macht die Person von diesem Recht Gebrauch, wird das Zeugnis an ein Amtsgericht übersandt, bei dem der Betroffene es einsehen und die Freigabe genehmigen kann. Erst dann wird es an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Wie alt darf ein Führungszeugnis sein?
Ein Führungszeugnis ist grundsätzlich eine Momentaufnahme. Je nachdem, ob es für eine Behörde oder einen Arbeitnehmer vorgesehen ist, gelten unterschiedliche Fristen. Häufig werden Führungszeugnisse verlangt, die nur wenige Monate alt sind. Damit ist gewährleistet, dass alle möglicherweise neu entstandenen Straftaten aufgelistet sind.Darf man Führungszeugnisse kopieren?
Ja, man darf Führungszeugnisse kopieren. Jedoch benötigt man in der Regel eine beglaubigte Kopie, insbesondere dann, wenn das Führungszeugnis von einer Behörde verlangt wird.Es liegt im Ermessen der Behörde / des Arbeitgebers, ob eine (beglaubigte) Kopie akzeptiert wird.
Ab wann muss ich befürchten, dass Straftaten in mein Führungszeugnis eingetragen werden?
Wenn bereits Vorstrafen im Führungszeugnis vermerkt worden sind, dann ist damit zu rechnen, dass neue Eintragungen schneller stattfinden. Ansonsten kommt es grundsätzlich erst dann zu Eintragungen im Strafregister, wenn es sich um eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten handelt.Welche konkreten Ausnahmen es zu dieser Einstufung gibt, kann in § 32 BZRG nachgelesen werden.
Werden Einträge im Strafregister wieder gelöscht?
Je nach Schwere der Tat werden Strafen im Allgemeinen nach drei bis zehn Jahren gelöscht. Besonders schwere Straftaten bleiben im Register vermerkt, z. B. lebenslange Haftstrafen ohne Straferlass, Strafen mit Sicherungsverwahrung oder verbrecherische Straftaten, die eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erfordern. Der Beginn der Frist ist der Tag des ersten Urteils.Genaue Regelungen sind hier zu finden: § 34 BZRG